Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Krankschreibung

Wie du dich aus dem Urlaub im Ausland krankmelden kannst:

Wenn du im Urlaub krank wirst, musst du zu einem*r Arzt/eine Ärztin gehen. Dort kannst du dich arbeitsunfähig/krankschreiben lassen. Du musst deine*n Arbeitgeber*in sofort darüber informieren, wie lange du krank bist und wo du dich gerade befindest. Auch deine Krankenkasse musst du informieren.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung solltest du schnell nachreichen, dafür gibt es aber keine Frist.


Wichtig: Wenn du im Urlaub arbeitsunfähig krank wirst und dich krankschreiben lässt, kannst du dir die kranken Tage wieder zurückholen.


Wenn du beispielsweise 2 Tage krank und krankgeschrieben warst, bekommst du am Ende des Urlaubs zwei Urlaubstage zurück.
 

Was ist Krankengeld?

Krankengeld bekommst du, wenn du krank bist und dein/e Arbeitgeber*in dir keine Lohnfortzahlung zahlen muss. Krankengeld bekommst du zum Beispiel, wenn du weniger als 4 Wochen angestellt bist. Oder wenn du mehr als 6 Wochen krankgeschrieben bist. Das Krankengeld zahlt dir die Krankenkasse.

Krankengeld ist zwischen 70% des Brutto (ohne Abzüge) und 90% des Nettoverdienstes (mit Abzügen). Du bekommst also nicht dein volles Gehalt. Krankengeld kann dir für maximal 78 Wochen (für dieselbe Erkrankung) gezahlt werden.


Beachte: Wenn du einen Arbeitsunfall hattest und dadurch krank bist, bekommst du kein Krankengeld, dann bekommst du Verletztengeld.


 

Wer kann dich krankschreiben?

Grundsätzlich kann jede*r approbierte Arzt*Ärztin (Arzt/Ärztin, die zu dem Beruf zugelassen sind) dich krankschreiben. Am besten machst du einen Termin bei deinem*r Hausarzt*ärztin. Er/sie kann dich untersuchen und krankschreiben. Falls du einen Facharzt brauchst, schreibt dir dein*e Hausarzt*ärztin eine Überweisung. Fachärzte können auch Krankschreibungen ausstellen, aber meistens bekommt man dort keine Termine am gleichen Tag.
 

Kann dein*e Arbeitgeber*in deine Krankschreibung ablehnen?

Um zu vermeiden, dass dein*e Arbeitgeber*in deine Krankmeldung nicht akzeptiert oder sagt, er/sie habe sie nicht bekommen, musst du beweisen können, dass du deine Pflicht erfüllt hast. Es ist wichtig, dass du beweisen kannst, dass du dich krankgemeldet und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben hast. Du musst dich daher schriftlich krankmelden und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Scan (E-Mail) oder Einschreiben an den/die Arbeitgeber*in senden.


Wichtig: Dein*e Arbeitgeber*in muss deine Krankmeldung akzeptieren.


Wenn du krank und arbeitsunfähig bist, musst du nicht zur Arbeit gehen. Wenn du krank bist und dich nicht arbeitsfähig fühlst, bedeutet das nicht automatisch, dass du sofort zum Arzt*zur Ärztin gehen musst. Wichtig ist, dass du deine*n Arbeitgeber*in sofort informierst.

Du solltest wissen, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht und ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen musst. Wenn nichts Spezielles geregelt ist, gilt: Spätestens am 4. Kalendertag musst du eine Krankschreibung haben. Wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, dass du schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben musst, musst du am ersten Tag deiner Krankheit zum Arzt/zur Ärztin gehen.

Kann dir gekündigt werden, wenn du krank bist?

Ja, auch wenn du krank bist, kann dir gekündigt werden. Die Regeln zum Kündigungsschutz gelten auch dann: Wenn du mehr als 6 Monate in einem Betrieb arbeitest, der mehr als 10 Mitarbeitende hat, hast du einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Dann braucht dein*e Arbeitgeber*in einen Grund für die Kündigung.
 

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wenn du krank wirst (und arbeitsunfähig bist), bekommst du weiter deinen Lohn. Das nennt man Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung bekommst du von deiner*m Arbeitgeber*in. Du bekommst also das Gehalt, das du sonst auch bekommst. Du bekommst dann auch Zuschläge, wie bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so wie du sie auch normalerweise bekommen würdest. Diese Zuschläge sind in deinem Arbeitsvertrag/oder Tarifvertrag festgelegt.  Allgemeine Lohnerhöhungen oder Lohnminderungen werden auch berücksichtigt.
6 Wochen lang kannst du die Lohnfortzahlung maximal erhalten.

Wenn du länger krank bist, zahlt dir die Krankenkasse Krankengeld. Auch wenn du weniger als 4 Wochen in einem Betrieb arbeitest, bekommst du Krankengeld.


Beachte: Dir wird der Lohn nur weitergezahlt, wenn du länger als 4 Wochen angestellt bist.


Wenn du länger krank bist, brauchst du für die gesamte Zeit eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Laut Gesetz musst du spätestens am 4. Kalendertag (nicht Arbeitstag!) eine Krankschreibung = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an deine*n Arbeitgeber*in geben. In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann die Zeit allerdings kürzer sein. Überprüfe das immer vorher. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch AU-Bescheinigung, Krankschreibung oder „gelber Schein“ genannt.

Die Bescheinigung bekommst du vom Arzt/Ärztin. Darin steht, dass du nicht arbeiten kannst, weil du krank bist. Auf der Bescheinigung steht der Tag, an dem du bei dem*r Arzt*Ärztin warst. Der*die Arzt*Ärztin legt fest, wie lange er/sie dich krankschreibt und trägt dieses Datum auf der Krankschreibung ein.

Wenn du über das Datum hinaus weiterhin krank bist, musst du wieder zum Arzt gehen. Zwischen dem letzten Tag deiner Krankschreibung und dem weiteren Arztbesuch darf keine Lücke sein. Sonst fehlt dir für die Lücke die Krankschreibung.


Beachte: Wenn du länger krank bist und deine Krankschreibung nicht für jeden Tag gilt, kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung und der Zahlung des Krankengeldes kommen.


Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von dem Arzt/der Ärztin bekommst, musst du sie sofort per Post an deine*n Arbeitgeber*in und an deine Krankenkasse senden. Deiner*m Arbeitgeber*in kannst du die Bescheinigung auch per Fax oder Scan schicken. Allerdings kann er/sie immer das Original wollen, dann musst du es ihr/ihm geben.


Beachte: Ohne die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dein*e  Arbeitgeber*in die Lohnfortzahlung verweigern!


Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss 7 Tage nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Wenn du die Frist nicht einhältst, kann es sein, dass die Krankenkasse kein Krankengeld bezahlt.


Wichtig: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst du meist 3 Mal. Eine für den/die Arbeitgeber*in, eine für die Krankenkasse und eine für deine Unterlagen.


Zukünftig wird es ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen und den*die Arbeitgeber*in geben. Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse ist seit 2022 für die Ärzt*innen verpflichtend, die die technischen Möglichkeiten dazu haben.  Daneben stellen Ärzt*innen weiterhin die Bescheinigung in Papierform aus. Für Arbeitgeber*innen gilt zukünftig, dass sie die Daten der Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen können, wenn sie von ihren Mitarbeitenden über eine Arbeitsunfähigkeit informiert wurden. Informiere dich bei deinem*r Arzt/Ärztin, ob bereits eine elektronische Übermittlung erfolgt. Wenn nicht, musst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse und deine*n Arbeitgeber*in weitergeben.   

Krankschreibung – Das musst du wissen:

Wenn du krank wirst, musst du deine*n Arbeitgeber*in sofort informieren. Du musst vor Arbeitsbeginn Bescheid geben, dass du krank bist und nicht arbeiten kannst. Du musst auch sagen, wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. Du kannst dich telefonisch, per E-Mail oder einem Messenger-Dienst (wie WhatsApp) krankmelden.
Je nachdem, was du mit deiner*m Arbeitgeber*in abgemacht hast. Am besten meldest du dich immer schriftlich krank. Nur so kannst du später beweisen, dass du deine Pflicht erfüllt hast.


Beachte: Du musst nicht den Grund deiner Krankheit sagen. Wenn danach gefragt wird, musst du das nicht beantworten.