Am Tag darfst du nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Es gibt Ausnahmen, bei denen du bis zu 10 Stunden täglich arbeiten darfst. Innerhalb von 6 Monaten darfst du die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Durchschnitt aber nicht überschreiten. Du darfst in einer Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten (Höchstarbeitszeit). Auch wenn du mehrere Jobs hast, dürfen deine Arbeitsstunden insgesamt nicht mehr als 48 Stunden ergeben.
Zwischen deinen Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von 11 Stunden sein (in denen du nicht arbeiten darfst). Arbeitest du im Schichtdienst, musst du darauf achten, dass du die Ruhezeit einhältst. Arbeitest du beispielsweise in der Pflege, Landwirtschaft, Gastronomie/Hotel oder Verkehrsbetrieben, kann die Ruhezeit zwischen deinen Arbeitszeiten kürzer sein. Die fehlende Ruhezeit muss immer ausgeglichen werden.
Deine Arbeitszeit ist in deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Dort steht, ob und wie viele Überstunden du machen kannst. Diese Information kann aber auch im Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen stehen. Wenn du dir unsicher bist, wie deine Überstunden geregelt sind, solltest du mit deiner*m Arbeitgeber*in sprechen.
Du solltest wissen, ob du für Überstunden bezahlt wirst oder die Zeit als Freizeit erhältst: Du machst beispielsweise 2 Überstunden und darfst dafür an einem anderen Tag 2 Stunden früher gehen (Freizeitausgleich). Es kann auch vereinbart werden, dass dir Überstunden bezahlt werden. Dein*e Arbeitgeber*in darf dir nicht einfach so Überstunden anordnen – deine Arbeitszeiten und Überstunden sind gesetzlich geregelt. Er oder sie muss sich an das Gesetz halten.
Um deine Arbeitszeit zu dokumentieren, ist es wichtig, dass du dir deine Stunden genau aufschreibst. Dann kannst du nachweisen, wie lange du gearbeitet hast.