Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Schwarzarbeit

Schwarzarbeit = Arbeiten ohne Anmeldung = illegale Arbeit

Mögliche Folgen für dich!

Schwarzarbeit, also das Arbeiten, ohne dass man bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet ist und Steuern abgeführt werden, ist in Deutschland verboten (illegal). Dein*e Arbeitgeber*in muss dich bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt anmelden. Das ist seine/ihre Pflicht. Tut er/sie das nicht, riskiert er/sie eine Strafe.

Wenn du Leistungen vom Sozialamt, Job-Center oder der Agentur für Arbeit bekommst und eine Arbeit beginnst, musst du das sofort melden. Wenn du das nicht tust, musst du mit einer Strafe rechnen. Außerdem musst du erhaltene Leistungen dann zurückzahlen.

Wenn du eine Arbeitserlaubnis brauchst aber ohne arbeitest, musst du mit einer Strafe rechnen. Die Zollbehörde kann diese Informationen auch an die Ausländerbehörde weitergeben. Das kann Auswirkungen auf deinen Aufenthaltsstatus haben!

Du solltest also immer darauf achten, legal/angemeldet beschäftigt zu sein.

Wie kann illegale Arbeit nachgewiesen werden?

Schwarzarbeit / unangemeldete Arbeit oder die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis kann auf unterschiedliche Weise nachgewiesen werden:

Man kann Arbeitgeber*innen zum Beispiel bei der Zollbehörde anzeigen. Das kann auch anonym gemacht werden.  Wenn es genügend Hinweise gibt, dann geht die Zollbehörde den Hinweisen nach und prüft den/die Arbeitgeber*in. Die Zollbehörde kann auch ohne einen konkreten Hinweis Arbeitgeber*innen überprüfen.


Achtung! Eine Anzeige beim Zoll kann negative Folgen für andere Beschäftigte im Betrieb haben, etwa wenn:

  • eine nötige Arbeitserlaubnis fehlt
  • während unangemeldeter Arbeit gleichzeitig Leistungen vom Sozialamt, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bezogen wurden.

Eine Anzeige ist online auf der Website der Zollbehörde möglich (die Felder für die persönlichen Daten müssen nicht ausgefüllt werden, die Anzeige ist anonym): Zoll online - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Behörden müssen Informationen an den Zoll und/oder an die Ausländerbehörde weiterleiten, wenn sie von Schwarzarbeit / unangemeldeter Beschäftigung oder dem Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis erfahren. Das sagt ein Gesetz in Deutschland. Du kannst auch erst direkt auf deine*n Arbeitgeber*in zugehen: Wenn du denkst, er hat dich nicht angemeldet, kannst du ihn auf seine Pflicht hinweisen. Hole dir dabei Unterstützung bei deiner Beratungsstelle von Faire Integration!
 

Welche Nachteile hat Schwarzarbeit/illegale Arbeit für dich?

Wenn du ohne Anmeldung oder Arbeitserlaubnis arbeitest, kann das für dich negative Folgen haben. Zum Beispiel kann es sich negativ auf deinen Aufenthaltsstatus auswirken.

Außerdem bedeutet die unangemeldete Arbeit, dass keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Das bedeutet, dass man keine Beiträge in die Versicherungen einzahlt.  Das System der Sozialversicherung dient der sozialen Absicherung, wenn du zum Beispiel krank oder arbeitslos wirst oder wenn du das Rentenalter erreicht hast. Nur wer in diese Sozialversicherungen einzahlt, kann auch Leistungen von ihnen erhalten.

Bei Schwarzarbeit/illegaler Arbeit passiert es oft, dass die Rechte der Arbeitnehmer*innen, also deine Rechte, missachtet werden. Das heißt, du musst länger arbeiten, wirst unter dem Mindestlohn bezahlt oder Ähnliches. Sich dagegen zu wehren ist dann schwierig, weil das durch die Schwarzarbeit/illegale Arbeit auch negative Konsequenzen für dich haben kann. Daher ist Schwarzarbeit auch gefährlich und kann zur Ausbeutung deiner Arbeitskraft führen.


Wichtig: Auch, wenn du unangemeldet oder ohne notwendige Arbeitserlaubnis arbeitest, hast du ein Recht auf deinen Lohn!


Du kannst dich immer an die Beratungsstellen von Faire Integration wenden! Oder du organisierst dich in einer Gewerkschaft, gemeinsam mit deinen Kolleg*innen. In der Gewerkschaft könnt ihr euch für eure Rechte einsetzen. Gewerkschaften haben auch Anwältinnen und Anwälte, die euch beraten und unterstützen können.
 

Woher weißt du, ob du angemeldet bist?

Dein*e Arbeitgeber*in muss dich vor Beginn deines Jobs bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt anmelden. Dazu ist er/sie per Gesetz verpflichtet. Wenn dein*e Arbeitgeber*in (dein*e Chef*in) dich angemeldet hat, bekommst du eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung.

Für die Anmeldung benötigt dein*e Arbeitgeber*in von dir:

  • deine Sozialversicherungsnummer
  • deine Steuernummer
  • deinen Krankenversicherungsnachweis und
  • deine Adresse

Wenn du von deinem/deiner Arbeitgeber*in nicht nach diesen Informationen gefragt wirst, wurdest du wahrscheinlich nicht angemeldet. Wenn du das denkst, kannst du bei der Rentenversicherung oder deiner Krankenkasse nachfragen, ob du angemeldet bist. Dein*e Arbeitgeber*in hat 6 Wochen Zeit, um dich anzumelden, nachdem du deine Arbeit begonnen hast.

Für manche Wirtschaftsbereiche muss sogar spätestens bei Arbeitsbeginn eine Anmeldung gemacht werden. Die Liste dieser Wirtschaftsbereiche gibt es hier: Zoll online - Anmeldung und Beitragspflicht.

Wenn du unsicher bist, ob du angemeldet bist, lasse dich unbedingt in einer Beratungsstelle von Faire Integration beraten oder von deiner Gewerkschaft, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist.
 

Kannst du ohne Anmeldung arbeiten?

In Deutschland ist es verboten, ohne Anmeldung zu arbeiten.

Du bekommst dein Gehalt immer in bar ausgezahlt – was bedeutet das?

In Deutschland wird Gehalt/Lohn normalerweise auf dein Konto überwiesen. Deswegen möchte dein*e Arbeitgeber*in zu Beginn deiner neuen Arbeit immer deine Kontonummer haben. Wenn dein*e Arbeitgeber*in deinen Lohn ganz oder zum Teil bar ausbezahlt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass er/sie dich nicht zur Sozialversicherung angemeldet hat. Dann solltest du ihn/sie bitten, das Geld zu überweisen und dir eine Abrechnung über die Zahlung zu schicken.

Zu Sicherheit kannst du auch selbst prüfen, ob du angemeldet wurdest. Dafür kannst du bei deiner Krankenversicherung und deiner Rentenversicherung nachfragen!
 

Du arbeitest unangemeldet/ohne Arbeitserlaubnis. Nun will dein*e Arbeitgeber*in deinen Lohn nicht zahlen, was kannst du tun?

Grundsätzlich gilt: Wenn du arbeitest, hast du das Recht, für deine Arbeit bezahlt zu werden. Das gilt auch, wenn du schwarz/unangemeldet oder ohne notwendige Arbeitserlaubnis arbeitest. Du kannst zum Arbeitsgericht gehen und deinen Lohn einklagen.

Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, stellt dir die Gewerkschaft dabei eine*n Anwält*in zur Seite.

Wenn du nicht angemeldet wurdest, kann es sein, dass dein*e Arbeitgeber*in bestreitet, dass du für sie/ihn gearbeitet hast. Dann musst du versuchen, zu beweisen, wann und wie lange dein Arbeitsverhältnis bestand. Das geht am besten, wenn du Zeuginnen/Zeugen, Unterlagen, Handynachrichten oder Fotos hast. Damit kannst du nachweisen, dass du gearbeitet hast. Am besten schreibst du dir jeden Tag deine Arbeitszeiten selbst auf!


Beachte: Auch wenn du vor Gericht Erfolg hast, kann das trotzdem negative Folgen für dich haben.


Wenn du vor Gericht gehst, kann der/die Richter*in Verstöße gegen Gesetze an die zuständigen Behörden melden. Es kann passieren, dass ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird. Das wird an deutschen Gerichten unterschiedlich geregelt. Das kann passieren, wenn du gearbeitet hast und gleichzeitig Leistungen von einer Behörde erhalten hast, (wie dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit) und das nicht gemeldet hast. Das kann auch passieren, wenn du ohne die notwendige Arbeitserlaubnis gearbeitet hast.


Wichtig: Wenn dein*e Arbeitgeber*in deinen Lohn nicht zahlt, du aber nicht angemeldet/ohne Erlaubnis arbeitest, wende dich immer an deine Beratungsstelle von Faire Integration! Wir beraten und unterstützen dich dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.



 

Brauchst du eine Arbeitserlaubnis?

Manche Menschen brauchen eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde und die Zustimmung der Agentur für Arbeit, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Manche Menschen dürfen gar nicht arbeiten. Das ist abhängig von:

  • dem Aufenthaltsstatus,
  • dem Herkunftsland,
  • dem Wohnort,
  • sowie der Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

Anerkennung Asyl, Geflüchtete, Subsidiärer Schutz:

Wenn du den Asylstatus hast, anerkannte*r Geflüchtete*r bist, oder den subsidiären Schutzstatus hast, brauchst du keine Arbeitserlaubnis.

Vorübergehender Schutz, § 24 AufenthG

Wenn du den vorübergehen Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine hast, muss die Ausländerbehörde mit der Erteilung des Aufenthaltstitels die Beschäftigung als Arbeitnehmer*in erlauben. In deinem Aufenthaltstitel muss stehen: „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Diese Arbeitserlaubnis ist nicht gebunden an eine*en Arbeitgeber*in, sondern wird generell erteilt.

Aufenthaltsgestattung (noch im Asylverfahren)

Wenn du noch im Asylverfahren bist und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, benötigst du eine Arbeitserlaubnis. Diese gilt dann nur für eine*n bestimmte*n Arbeitgeber*in, eine bestimmte Tätigkeit und Stundenanzahl. Eine Arbeitserlaubnis kannst du 3 Monate nach deiner Ankunft in Deutschland beantragen. Wenn du in einer Aufnahmeeinrichtung wohnst, kannst du erst nach 9 Monaten eine Arbeitserlaubnis beantragen. Personen aus sicheren Herkunftsländern, wie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien, die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben, müssen während des gesamten Asylverfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Sie dürfen auch nach 9 Monaten noch nicht arbeiten.

Duldung

Auch wenn du eine Duldung hast, brauchst du eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde. Diese gilt dann nur für eine*n bestimmte*n Arbeitgeber*in, eine bestimmte Tätigkeit und Stundenanzahl. Wenn du in einer Aufnahmeeinrichtung wohnst, kannst du nach 6 Monaten eine Arbeitserlaubnis beantragen, sonst nach 3 Monaten. Für manche Menschen gibt es ein Arbeitsverbot, zum Beispiel für Personen, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen und nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben, der abgelehnt wurde. In deinen Aufenthaltspapieren steht, ob du ein Arbeitsverbot hast. Wenn du länger als 4 Jahre in Deutschland gelebt hast, wird keine Zustimmung der Agentur für Arbeit mehr benötigt. Manche Ausländerbehörden tragen dann „Beschäftigung erlaubt/gestattet“ in die Aufenthaltspapiere ein. Dann darfst du ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Die Regel, dass manche Personengruppen keiner Beschäftigung nachgehen dürfen, bleibt aber bestehen.
 

So beantragst du deine Arbeitserlaubnis!

Du bist selbst für die Beantragung deiner Arbeitserlaubnis verantwortlich. Dein*e zukünftige*r Arbeitgeber*in muss dir dabei helfen. Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, musst du Folgendes tun:

  • Eine*n Arbeitgeber*in finden, der dich anstellen will.
  • Dann musst du einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

Für den Antrag gibt es Formulare von der Ausländerbehörde. Die musst du ausfüllen. Die Formulare musst du mit dem Antrag bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Ausländerbehörde prüft deinen Antrag und holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein, wenn das notwendig ist. Die Ausländerbehörde teilt dir das Ergebnis der Prüfung mit. Dann bekommst du entweder eine Arbeitserlaubnis oder einen ablehnenden Bescheid (Absage). Es ist sehr unterschiedlich, wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert.


Wichtig: Du darfst keine Arbeit beginnen, bevor du die Arbeitserlaubnis bekommen hast.



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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