Die Vermittlungsagenturen bieten ein Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag in Deutschland im Auftrag von Unternehmen an, die Arbeitskräfte suchen. Sie vermitteln Arbeitskräfte an Unternehmen. Manchmal bieten sie auch Unterstützungsleistungen bei der Wohnungssuche, bei der Anmeldung bei Behörden, bei der Vermittlung von Sprachkursen sowohl im Heimatland zur Vorbereitung als auch in Deutschland an. Sie können auch bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen helfen.
In der Vorbereitungsphase werden von den Agenturen Gesundheitstests, die Vorbereitung der Visaanträge, die Organisation von Integrationskursen und Sprachkursen bzw. die Prüfung der Sprachkenntnisse B1- B2 Niveau organisiert. Sie organisieren Online-Interviews mit potenziellen Arbeitgeber*innen und bereiten die Kandidat*innen auf Kenntnisstandprüfungen oder Anpassungslehrgänge zur Anerkennung der Berufsabschlüsse vor.
Manche Agenturen bieten weitere Leistungen an, wie Übersetzungen, Reise- und Krankenversicherung schon vor der Einreise nach Deutschland, Pick-up Service am Airport. Diese Dienstleistungen können sowohl den Bewerber*innen als auch den Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt werden. Es kann sein, dass du für eine Leistung sowohl die Agentur als auch den Arbeitgeber*in bezahlen musst.
Beachte: Vermittlungsagenturen verlangen fast immer eine Gebühr. Die Gebühr musst du erst bezahlen, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast.
Beachte: Auch ein Arbeitsvertrag ist keine Garantie für ein Visum.
Die Vermittlungsagentur muss dir einen Vermittlungsvertrag geben. Dort steht, wieviel Gebühren du zahlen musst und was die Agentur dafür macht. Weitere Leistungen der Vermittlungsagentur müssen oft gesondert bezahlt werden.
Manchmal wirkt es, als ob die Vermittlungsagenturen alle Leistungen kostenfrei anbieten, sogar einen kostenfreien Sprachkurs. Das kann täuschen. Denn die Vermittlungsagenturen finanzieren diese Leistungen vor und holen sich das Geld später von deine*m Arbeitgeber*in zurück. Manchmal bekommen die Agenturen ihre Vorfinanzierung von den Unternehmen in Abhängigkeit von der Dauer deiner Beschäftigung bei dem Unternehmen. Zum Beispiel durch monatliche Zahlungen in den ersten drei Jahren deiner Beschäftigung. Das ist ein Problem, wenn du die drei Jahre nicht im Unternehmen bleibst und die Vermittlungsagenturen die Vorfinanzierung nicht zurückbekommen. Dann können sie das Geld von dir einfordern.