Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Vermittlungsagenturen

Was sind Vermittlungsagenturen?

Vermittlungsagenturen bringen Bewerber*innen und Arbeitgeber*innen (Unternehmen) zusammen und vermitteln Arbeitskräfte (auch aus dem Ausland).

Dabei gibt es verschiedene Arten von Vermittlungen:

  1. reine Vermittlung
  2. Vermittlung im Auftrag von Arbeitgebern, die Arbeitskräfte mit bestimmten Qualifikationen und Fachkompetenzen benötigen (Headhunter),
  3. Vermittlung und Betreuung des gesamten Prozesses der Personalsuche, dem Arbeitseinsatz und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie weitere Zusatzleistungen.
     
Welche Leistungen bieten Vermittlungsagenturen an?

Die Vermittlungsagenturen bieten ein Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag in Deutschland im Auftrag von Unternehmen an, die Arbeitskräfte suchen. Sie vermitteln Arbeitskräfte an Unternehmen. Manchmal bieten sie auch Unterstützungsleistungen bei der Wohnungssuche, bei der Anmeldung bei Behörden, bei der Vermittlung von Sprachkursen sowohl im Heimatland zur Vorbereitung als auch in Deutschland an. Sie können auch bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen helfen.

In der Vorbereitungsphase werden von den Agenturen Gesundheitstests, die Vorbereitung der Visaanträge, die Organisation von Integrationskursen und Sprachkursen bzw. die Prüfung der Sprachkenntnisse B1- B2 Niveau organisiert. Sie organisieren Online-Interviews mit potenziellen Arbeitgeber*innen und bereiten die Kandidat*innen auf Kenntnisstandprüfungen oder Anpassungslehrgänge zur Anerkennung der Berufsabschlüsse vor.

Manche Agenturen bieten weitere Leistungen an, wie Übersetzungen, Reise- und Krankenversicherung schon vor der Einreise nach Deutschland, Pick-up Service am Airport. Diese Dienstleistungen können sowohl den Bewerber*innen als auch den Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt werden. Es kann sein, dass du für eine Leistung sowohl die Agentur als auch den Arbeitgeber*in bezahlen musst.


Beachte: Vermittlungsagenturen verlangen fast immer eine Gebühr. Die Gebühr musst du erst bezahlen, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. 


Beachte: Auch ein Arbeitsvertrag ist keine Garantie für ein Visum.    



Die Vermittlungsagentur muss dir einen Vermittlungsvertrag geben. Dort steht, wieviel Gebühren du zahlen musst und was die Agentur dafür macht. Weitere Leistungen der Vermittlungsagentur müssen oft gesondert bezahlt werden.

Manchmal wirkt es, als ob die Vermittlungsagenturen alle Leistungen kostenfrei anbieten, sogar einen kostenfreien Sprachkurs. Das kann täuschen. Denn die Vermittlungsagenturen finanzieren diese Leistungen vor und holen sich das Geld später von deine*m Arbeitgeber*in zurück. Manchmal bekommen die Agenturen ihre Vorfinanzierung von den Unternehmen in Abhängigkeit von der Dauer deiner Beschäftigung bei dem Unternehmen. Zum Beispiel durch monatliche Zahlungen in den ersten drei Jahren deiner Beschäftigung. Das ist ein Problem, wenn du die drei Jahre nicht im Unternehmen bleibst und die Vermittlungsagenturen die Vorfinanzierung nicht zurückbekommen. Dann können sie das Geld von dir einfordern.
 

Woran erkennt man seriöse Vermittlungsagenturen?

Es gibt keine allgemeine Stelle, die Vermittlungsagenturen prüft. Für die Pflegebranche gibt es aber ein Gütesiegel für Vermittlungsagenturen: „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Unternehmen, die dieses Siegel haben, sind Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen, auch für ausländische Fachkräfte.

Du kannst dich aber auch vor unseriösen Agenturen schützen, indem du diese Dinge beachtest:

Du musst den Vertrag immer genau lesen. Im Vertrag muss eindeutig stehen, welche Leistungen die Agentur erbringen muss. Dabei soll klar sein, was wirklich gemacht wird. Oft sind die Pflichten der Vermittlungsagenturen sehr allgemein und unverbindlich formuliert. Zum Beispiel steht dort oft nicht, dass die Vermittlungsagentur dir eine Wohnung zur Verfügung stellt, sondern dass die Vermittlungsagentur dich lediglich bei der Wohnungssuche unterstützt. Das könnte schon mit einem Hinweis auf Wohnungsanzeigen erledigt sein.

In dem Vertrag sollten auch die Risiken deutlich erklärt werden:

Zum Beispiel, was passiert, wenn du dein Arbeitsverhältnis kündigst oder eine Sprachprüfung nicht bestehst.
Meistens stehen im Vermittlungsvertrag Leistungen, die du erbringen musst. Zum Beispiel: die regelmäßige Teilnahme an einem Sprachkurs inklusive des Bestehens der Abschlussprüfung; die Übersetzung aller Unterlagen (die für die Anerkennung des Berufes notwendig sind); die rechtzeitige Beantragung der Visa zum Arbeitsantritt in der Firma.

Die Vertragsdauer muss häufig zwingend eingehalten werden. Es besteht das Risiko, dass du nicht alles erfüllen kannst. Dann kann die Vermittlungsagentur eine Strafzahlung verlangen. Aber nur, wenn diese Strafe auch im Vertrag steht.


Beachte:

  1. Im Vertrag kann die Bindung an ein Arbeitsverhältnis vereinbart sein. Eine Bindung kann vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung für dich bezahlt und dich für diese Zeit von der Arbeit freistellt. Es könnte auch passieren, dass die Vermittlungsagentur die Fortbildung für dich bezahlt und das Geld später von dir will.
  2. Bei Amtsgebühren, zum Beispiel für ein Visum oder einen Anerkennungsbescheid, bist du verantwortlich (Gebührenschuldner*in). Hat die Vermittlungsagentur versprochen deine Gebühren zu zahlen, tut es aber nicht, musst du die Gebühren selbst zahlen.
  3. Manchmal sind die Unterkünfte an die Verträge gekoppelt. Dabei kann es sein, dass die Miete für die Dienstunterkunft vom Lohn abgezogen wird und du eine sehr hohe Miete zahlen musst. Wenn der Vertrag gekündigt wird, kann es sein, dass du sehr schnell die Unterkunft verlierst.

Du solltest den Vermittlungsvertrag nicht nur auf Deutsch, sondern auch in deiner Muttersprache oder auf Englisch bekommen.


Beachte: Die Vermittlungsagentur darf deinen Pass oder deine Original-Arbeitsdokumente nicht behalten. Wenn die Agentur diese Dokumente behalten will oder einfordert, wende dich direkt an deine Beratungsstelle und die Polizei.



 

Was bedeutet das für deinen Arbeitsvertrag?

Du schließt deinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen ab. Den Vermittlungsvertrag schließt du mit der Vermittlungsagentur ab.

Wenn du den Vermittlungsvertrag nicht einhältst, also zum Beispiel nicht am Sprachkurs oder am Unterricht teilnimmst, kann das Konsequenzen haben. Das kann bedeuten, dass du nicht so eingesetzt werden kannst, wie in dem Vermittlungsvertrag geplant. Wenn du den Arbeitsvertrag in deinem Heimatland (Ausland) geschlossen hast, darf er nicht nachträglich geändert werden. Eine einseitige Änderung ist für deine*n Arbeitgeber*in nur möglich, wenn sie/er eine Änderungskündigung ausspricht. Ein Änderungsvertrag kann aber auch von dir und dem/der Arbeitgeber*in gemeinsam beschlossen werden.  Das geht aber nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
 

Kann dir die Vermittlungsagentur eine Vertragsstrafe geben?

Grundsätzlich ist es erlaubt, Vertragsstrafen in Verträgen zu vereinbaren. Dann kann der/die Vertragspartner*in das Geld von dir fordern, wenn du nicht alle vereinbarten Pflichten erfüllst. Manchmal sind diese Vereinbarungen aber unwirksam oder die Strafe ist viel zu hoch. In diesem Fall solltest du dich unbedingt beraten lassen.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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