Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Kündigung

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine schriftliche Erklärung, die ein bestehendes Vertragsverhältnis beendet. Mit einer Kündigung kann man zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis beenden. Sowohl die/der Arbeitgeber*in als auch die/der Arbeitnehmer*in kann kündigen. Es kündigt immer eine Seite der anderen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Kündigungen:

  • Eine ordentliche Kündigung wird auch fristgerechte Kündigung genannt, weil bestimmte Fristen gelten. Die Fristen stehen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Nach der Probezeit beträgt die Frist mindestens vier Wochen. Es kann immer Ausnahmen geben.

  • Die außerordentliche Kündigung wird auch fristlose Kündigung genannt. Hier gibt es keine Frist. Man braucht aber einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung (Beispiele: Gewalt am Arbeitsplatz oder Diebstahl). Die Kündigung des Arbeitsvertrages erfolgt dann sofort.

In welcher Form ist eine Kündigung wirksam?

Es gibt drei Bedingungen, die bei einer Kündigung erfüllt sein müssen (die Kriterien gelten für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen):

  1. Eine Kündigung muss immer schriftlich sein: Eine mündliche Kündigung oder per Textnachricht (SMS/WhatsApp) oder als E-Mail verschickt, ist unwirksam. Eine Kündigung gilt nur, wenn sie die Form eines unterschriebenen Briefes hat.

  2. Außerdem gilt die Kündigung erst, wenn sie die gekündigte Person erreicht hat. Sie muss bei dir im Briefkasten angekommen sein oder dir persönlich übergeben werden. Die Seite, die eine Kündigung verschickt, muss später nachweisen können, dass sie auch bei der gekündigten Person ankam. Beachte: Es ist sehr wichtig, dass die/der Arbeitgeber*in immer deine aktuelle Meldeadresse (Wohnadresse) hat. Nur wenn du die Post von der/dem Arbeitgeber*in sofort bekommst, kannst du rechtzeitig darauf reagieren.

  3. Wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, muss er zu der Kündigung vorher angehört werden. Frage deshalb beim Betriebsrat nach. Wenn der Betriebsrat nichts von der Kündigung weiß, ist sie nicht wirksam und du kannst dich dagegen wehren. Das gilt nur, wenn dir der/die Arbeitgeber*in kündigt.


Beachte: Eine Kündigung muss nur von der Seite unterschrieben werden, die sie ausspricht.


Wenn du eine Kündigung bekommst, musst du diese nicht unterschreiben! Es kann sein, dass du eine Empfangsbestätigung unterschreiben sollst. Das muss aber ein anderes Dokument sein (das nur bestätigt, dass du die Kündigung bekommen hast).


Vorsicht! Wenn dein*e Arbeitgeber*in will, dass du eine Kündigung unterschreibst, ist das vielleicht eine Kündigung in deinem Namen oder ein Aufhebungsvertrag!


Wenn du diese Dokumente unterschreibst, wird es schwer sich später gegen die Kündigung zu wehren. Grundsätzlich gilt:  Du musst nichts sofort unterschreiben. Du kannst immer darum bitten, den Text in Ruhe zu Hause durchlesen zu können oder dir Rat holen.
 

Was kannst du tun, wenn dir mündlich/per WhatsApp oder per E-Mail gekündigt wurde?

Dein*e Arbeitgeber*in hat dir mündlich, telefonisch oder per WhatsApp, Textnachricht oder E-Mail gekündigt und dir gesagt, dass du nicht mehr zur Arbeit kommen sollst.


Diese Kündigung ist nicht wirksam! Beachte: Du musst auch gegen diese (nicht wirksamen) Kündigungen vorgehen!


Du solltest weiter zur Arbeit gehen und deine Arbeitskraft unter Zeugen anbieten. Wenn dein*e Arbeitgeber*in dich dann wegschickt, kannst du mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung vorgehen. Lässt du diese Frist verstreichen, wird die unwirksame Kündigung wirksam. Dann kannst du nichts mehr dagegen tun. Bei fristlosen Kündigungen kann das zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld führen.

Welche Unterlagen bekommst du nach der Kündigung von deinem/deiner Arbeitgeber*in?

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hast du ein Recht darauf, deine Papiere zu bekommen: die Abmeldung von der Sozialversicherung, der Ausdruck über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, eine Arbeitsbescheinigung und ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zu deinen Aufgaben. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich die Bewertung deiner Leistungen, deines Sozialverhaltens und Kommentare zu deinen Kompetenzen.

Achte auch darauf, dass du deine letzte Lohnabrechnung bekommst und überprüfe sie! Hast du noch offene Urlaubsansprüche, müssen dir diese Ansprüche ausgezahlt werden.
 

Kündigungsfristen

Das Gesetz schreibt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Wenn dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes regelt, dann gilt das auch für dich. Du hast die Kündigung schriftlich bekommen. Einen Tag später beginnt die Frist.


Beachte: Wenn du länger in einem Betrieb arbeitest, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für die Arbeitgeberkündigung, aber nicht für eine Kündigung von dir selbst.


In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen die Regeln zur Kündigung. Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Fristen kürzer sind, zum Beispiel in der Probezeit (dann ist die Frist meistens nur zwei Wochen lang).
 

Was bedeutet „besonderer Kündigungsschutz“?

Wenn Personen einen besonderen Kündigungsschutz haben, können sie nicht ordentlich gekündigt werden. Dieser besondere Schutz gilt zum Beispiel für:

  • Mitglieder von Betriebs- und Personalräten

  • Auszubildende nach Beendigung der Probezeit

  • Arbeitnehmer*innen in Elternzeit oder Pflegezeit

  • Schwangere und Frauen im Mutterschutz

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, bei der dir von deiner*m Arbeitgeber*in ein Angebot mit anderen Vertragsbedingungen gemacht wird. Meistens hat das Angebot aber schlechtere Bedingungen als das aktuelle Arbeitsverhältnis.


Wichtig! Arbeitgeber*innen dürfen nicht nur Teile eines Arbeitsvertrages kündigen. Eine Teilkündigung ist nicht zulässig.


Für eine Vertragsänderung musst du zustimmen. Wenn du mit der Änderung nicht einverstanden bist, kann dein*e Arbeitgeber*in den Vertrag entweder gar nicht oder nur den ganzen Vertrag kündigen. Gleichzeitig kann er/sie dir dann ein neues Angebot machen. Zum Beispiel, den Arbeitsvertrag mit veränderten Bedingungen fortzusetzen. Das nennt man eine Änderungskündigung. Wenn du eine Änderungskündigung bekommst, holst du dir am besten Hilfe und lässt dich von deiner Faire Integration Beratungsstelle beraten.
 

Was du gegen eine Kündigung tun kannst:

Wenn du eine Kündigung bekommst, musst du schnell reagieren. Denn für eine Klage gegen die Kündigung hast du nur 3 Wochen Zeit!

  1. Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, frage dort nach, ob er über die Kündigung informiert ist. Wenn nicht, dann ist sie unwirksam.

  2. Wenn du Mitglied in der Gewerkschaft bist, dann wende dich sofort an das örtliche Büro. Dort wird deine Kündigung überprüft. Die Gewerkschaft vertritt dich auch vor dem Arbeitsgericht.

  3. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist und dich trotzdem gegen die Kündigung wehren willst, musst du beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Du kannst dir dabei Unterstützung von einem*r Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.

  4. Melde dich sofort „arbeitssuchend“ bei der Agentur für Arbeit. Du musst dich dort innerhalb von 3 Tagen, nachdem dir gekündigt wurde, melden. Machst du das zu spät, kann es sein, dass du Ansprüche (Geld) verlierst.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Wenn du dich gegen eine Kündigung wehren willst, geht das nur über eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen, nachdem du die Kündigung erhalten hast (Zugang der Kündigung) eingereicht werden. Du kannst zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes gehen und die Kündigungsschutzklage zu Protokoll geben. Oder du wendest dich an eine*n Anwalt/Anwältin.


Wichtig: Wenn mehr als drei Wochen vergehen, kannst du nichts mehr gegen die Kündigung tun.


Wenn du Zweifel hast, ob du dich gegen eine Kündigung wehren kannst, dann holst du dir am besten so schnell wie möglich Rat bei deiner Beratungsstelle oder einer*m Anwalt/Anwältin.

Beachte: Vielleicht gilt für dich das Kündigungsschutzgesetz!

  • Wenn du seit mindestens sechs Monaten im selben Betrieb arbeitest

  • und die Firma mehr als 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter*innen in Vollzeit (oder genug Mitarbeiter*innen in Teilzeit) hat,

muss dein*e Arbeitgeber*in für die Kündigung einen bestimmten Grund haben. Dieser Grund kann entweder betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein. Mit einer Kündigungsschutzklage kannst du den Grund vom Gericht überprüfen lassen. Auch wenn für dich das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kannst du in bestimmten Fällen gegen die Kündigung klagen. Zum Beispiel wenn dein*e Arbeitgeber*in die Frist nicht einhält.
 

Kündigung in der Probezeit: Das musst du beachten

Wenn dir in der Probezeit gekündigt wird, fehlt meist der gesetzliche Kündigungsschutz (mehr als 6 Monate im Betrieb & Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmenden in Vollzeit). Es kann trotzdem sein, dass eine Kündigungsschutzklage möglich ist, zum Beispiel wenn es bei der Kündigung zu Formfehlern kam oder du den besonderen Kündigungsschutz genießt. Eine fristlose Kündigung kann viele Nachteile für dich haben. Zum Beispiel kannst du eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen und ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass du dich gegen eine fristlose Kündigung wehrst. Lass dich dazu von deiner Faire Integration Beratungsstelle beraten.
 

Was du tun kannst, wenn dein*e Arbeitgeber*in dich auffordert zu kündigen

Wenn dein*e Arbeitgeber*in dich auffordert zu kündigen und du selbst kündigst, hast du dadurch viele Nachteile: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlen bei einer Eigenkündigung (Kündigung durch den Arbeitnehmer*in, also dich) in der Regel in den ersten drei Monaten keine Leistungen. Es kann sein, dass du nicht mehr in deinem Unternehmen/Betrieb arbeiten willst. Dann solltest du deine Situation mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprechen, bevor du kündigst. Am besten ist es, erst eine neue Arbeitsstelle zu finden und danach zu kündigen. Wenn du kündigst, solltest du auch eine Empfangsbestätigung der Kündigung fordern.