Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Leiharbeit

Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit ist eine bestimmte (atypische) Form der Beschäftigung. Das Besondere ist, dass du einen Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen abschließt, aber in einem anderen Unternehmen arbeitest („ausgeliehen“ wirst). Das Leiharbeitsunternehmen schließt meistens Verträge mit verschiedenen Unternehmen ab, an die du verliehen wirst. Außerdem wirst du nur für eine bestimmte Zeit an den Einsatzbetrieb verliehen.


„Leiharbeit“, „Zeitarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ sind verschiedene Begriffe, die alle für Leiharbeit stehen.


Der Zeitraum der „Verleihung“ kann sehr unterschiedlich sein. Der Einsatz kann wenige Tage, aber auch mehrere Monate dauern. Du wirst für bestimmte Zeiten an unterschiedliche Unternehmen/Betriebe verliehen. Per Gesetz dürfen Leiharbeiter*innen nicht länger als 18 Monate am Stück (zusammenhängende Monate) in einer Firma angestellt sein. Außer in einem Tarifvertrag wurde geregelt, dass Leiharbeiter*innen länger als 18 Monate in einem Betrieb bleiben können.

Nach 3 Monaten Wartezeit kannst du wieder in dem Betrieb eingesetzt werden, (es muss also eine Pause zwischen den Anstellungen geben). Der Entleihbetrieb kann dich aber auch nach 18 Monaten (oder früher) in seinem/ihrem Unternehmen fest anstellen.


Beachte: Leiharbeit bedeutet nicht Arbeitsvermittlung.


Das Ziel der Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitnehmer*innen in eine feste Stelle zu vermitteln, wo sie fest angestellt werden. Bei der Leiharbeit bist du angestellt und wirst in unterschiedlichen Unternehmen zeitlich begrenzt eingesetzt. Du hast also einen Arbeitsvertrag, der entweder befristet oder unbefristet sein kann. Diesen Arbeitsvertrag schließt du mit dem Leiharbeitsunternehmen ab.
 

Welche Gesetze gelten für die Leiharbeit?

Gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit gibt es in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Tarifverträge regeln die Rahmenbedingungen der Arbeit.


Ab 1. Januar 2024 ist der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit bei 13,50 Euro pro Stunde.  


Gehört der Entleihbetrieb, an den du entliehen bist, zu einer Branche, in der ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt, musst du diesen Branchenmindestlohn bekommen. Es ist wichtig, dass du richtig eingruppiert bist. In den Tarifverträgen gibt es bestimmte Lohngruppen, die bestimmten Tätigkeiten zugeordnet sind. Wenn du für eine Tätigkeit eingearbeitet werden musst oder eine bestimmte Ausbildung brauchst, musst du einen höheren Lohn erhalten.


Beachte: Du musst von Anfang an in der richtigen Lohngruppe eingruppiert sein. Später lässt sich an der Eingruppierung schwer etwas verändern.


Es kommt vor, dass dein*e Arbeitgeber*in dich in eine geringere Lohngruppe einstuft als eigentlich korrekt ist. Informiere dich bei deiner Gewerkschaft oder bei der Beratungsstelle von Faire Integration, ob du in die richtige Lohngruppe eingestuft wurdest.


Wichtig: Leiharbeiter*innen müssen gleichwertig, wie die Mitarbeitenden im Einsatzbetrieb behandelt werden. Das gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit gilt.



 

Was sind die Unterschiede zwischen Einsatzbetrieb und Leiharbeitsunternehmen für dich?

Deinen Arbeitsvertrag schließt du mit dem Leiharbeitsunternehmen ab. Das Leiharbeitsunternehmen hat damit die Pflichten eine*s Arbeitgebers*in:

  • Lohn/Gehalt bekommst du vom Leiharbeitsunternehmen

  • Urlaub beantragst du beim Leiharbeitsunternehmen

  • Krankheit: Musst du beim Leiharbeitsunternehmen melden und beim Einsatzbetrieb.

  • Unfall: Einen Arbeitsunfall musst du beim Leiharbeitsunternehmen melden. Wenn du wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst, auch beim Einsatzbetrieb.


Beachte:  Du bist an die „Weisungen des Betriebs gebunden“, das heißt: Der Einsatzbetrieb gibt dir Anweisungen, wie du die Arbeit am Arbeitsplatz ausführen musst und gibt die genauen täglichen Arbeitszeiten vor.


Wenn das Einsatzunternehmen einen Betriebsrat hat, ist der auch für dich zuständig. Du kannst dich mit Fragen und Problemen an ihn wenden.
 

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Auf dem Arbeitszeitkonto werden zu viel gearbeitete Stunden gesammelt (Plusstunden) oder die zu wenig gearbeiteten Stunden (Minusstunden) abgebaut. Das Arbeitszeitkonto ist typisch für die Leiharbeit. In dem Arbeitsvertrag zwischen dir und der Leiharbeitsfirma steht, wie viele Stunden du in der Woche arbeiten musst.

In verschiedenen Einsatzbetrieben wird unterschiedlich viel gearbeitet und es werden manchmal Überstunden gemacht. Oder manchmal wird weniger gearbeitet als in deinem Vertrag. Diese Plusstunden und Minusstunden werden auf deinem Arbeitszeitkonto gesammelt. Hinweise zu Stunden auf deinem Arbeitszeitkonto findest du oft auf deiner Lohnabrechnung (unter AZK-Std. oder Zeitkonto).

In manchen Fällen gibt der/die Arbeitgeber*in monatlich separate Übersichten über das Arbeitszeitkonto an dich. Je nachdem, was du mit der Leiharbeitsfirma abgesprochen hast, kann es auch sein, dass du Plusstunden als Freizeitausgleich (freie Stunden/Tage) nehmen kannst.

Wenn der Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen endet, müssen dir die angesammelten Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto ausbezahlt werden.
 

Was passiert, wenn dir kein Einsatzbetrieb zugewiesen wird?

Wenn dein Einsatz endet und du von deinem*r Arbeitgeber*in in keinem anderen Betrieb eingesetzt wirst, ist das „verleihfreie Zeit“. Verleihfreie Zeit ist keine Freizeit. Verleihfreie Zeit kann auch nicht ohne Absprache mit dir als Minusstunden von deinem Arbeitszeitkonto abgebucht werden. Verleihfreie Zeit muss bezahlt werden:

  • Du bekommst weiter deinen Lohn, obwohl du gerade in keinem Betrieb arbeitest.

  • Du musst während dieser Zeit für deine*n Arbeitgeber*in erreichbar sein.

  • Falls ein neuer Betrieb für dich gefunden wird, musst du erreichbar sein.

  • Dein*e Arbeitgeber*in darf nicht von dir fordern, dass du in der verleihfreien Zeit Urlaub nimmst.


Beachte: Sollte die Leiharbeitsfirma keinen Einsatzbetrieb für dich finden, darf sie dich nicht zwingen deine Plusstunden abzubauen. Das ist verboten!



 

Kann es sein, dass du weniger verdienst als Kolleg*innen im gleichen Betrieb?

Ja, das kann sein. Eigentlich musst du den gleichen Lohn wie deine Kolleg*innen bekommen und unter den gleichen Arbeitsbedingungen (Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub etc.) wie diese arbeiten. Aber: In einem Tarifvertrag kann etwas Anderes geregelt sein.

Häufig verdienst du als Leiharbeiter*in weniger als deine Kolleg*innen im Einsatzbetrieb, wenn ein Tarifvertrag für dein Arbeitsverhältnis gilt. Für fast alle Leiharbeiter*innen gilt ein Tarifvertrag, daher verdienst du in den ersten 9 Monaten für die gleiche Arbeit oft weniger als deine festangestellten Kolleg*innen. Wenn du länger als 9 Monate im gleichen Einsatzbetrieb arbeitest, musst du per Gesetz genauso viel Lohn erhalten wie die Kolleg*innen.

Wenn du unsicher bist, ob du fair bezahlt wirst, informiere dich bei deiner Beratungsstelle von Faire Integration!
 

Kündigung in der Leiharbeit: Was du wissen musst!

Bei Kündigungen müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, auch in der Leiharbeit. Kündigungsfristen können sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, aus Tarifverträgen und aus dem Arbeitsvertrag ergeben. In der Probezeit (in der Leiharbeit meist 6 Monate), sind die Kündigungsfristen häufig sehr kurz. Wenn dein Einsatz in einem Einsatzbetrieb endet und du keine neue Arbeit zugewiesen bekommst, bedeutet das nicht, dass dir automatisch gekündigt werden kann. Oft wird Leiharbeiter*innen aber wegen fehlender Aufträge gekündigt.


Beachte: Nicht alle Kündigungen sind gerechtfertigt. Deine Beratungsstelle von Faire Integration kann das überprüfen und informiert dich zu deinen Rechten und Möglichkeiten.