Leiharbeit ist eine bestimmte (atypische) Form der Beschäftigung. Das Besondere ist, dass du einen Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen abschließt, aber in einem anderen Unternehmen arbeitest („ausgeliehen“ wirst). Das Leiharbeitsunternehmen schließt meistens Verträge mit verschiedenen Unternehmen ab, an die du verliehen wirst. Außerdem wirst du nur für eine bestimmte Zeit an den Einsatzbetrieb verliehen.
„Leiharbeit“, „Zeitarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ sind verschiedene Begriffe, die alle für Leiharbeit stehen.
Der Zeitraum der „Verleihung“ kann sehr unterschiedlich sein. Der Einsatz kann wenige Tage, aber auch mehrere Monate dauern. Du wirst für bestimmte Zeiten an unterschiedliche Unternehmen/Betriebe verliehen. Per Gesetz dürfen Leiharbeiter*innen nicht länger als 18 Monate am Stück (zusammenhängende Monate) in einer Firma angestellt sein. Außer in einem Tarifvertrag wurde geregelt, dass Leiharbeiter*innen länger als 18 Monate in einem Betrieb bleiben können.
Nach 3 Monaten Wartezeit kannst du wieder in dem Betrieb eingesetzt werden, (es muss also eine Pause zwischen den Anstellungen geben). Der Entleihbetrieb kann dich aber auch nach 18 Monaten (oder früher) in seinem/ihrem Unternehmen fest anstellen.
Beachte: Leiharbeit bedeutet nicht Arbeitsvermittlung.
Das Ziel der Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitnehmer*innen in eine feste Stelle zu vermitteln, wo sie fest angestellt werden. Bei der Leiharbeit bist du angestellt und wirst in unterschiedlichen Unternehmen zeitlich begrenzt eingesetzt. Du hast also einen Arbeitsvertrag, der entweder befristet oder unbefristet sein kann. Diesen Arbeitsvertrag schließt du mit dem Leiharbeitsunternehmen ab.