Grundsätzlich gilt: Wenn du arbeitest, hast du das Recht, für deine Arbeit bezahlt zu werden. Das gilt auch, wenn du schwarz/unangemeldet oder ohne notwendige Arbeitserlaubnis arbeitest. Du kannst zum Arbeitsgericht gehen und deinen Lohn einklagen.
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, stellt dir die Gewerkschaft dabei eine*n Anwält*in zur Seite.
Wenn du nicht angemeldet wurdest, kann es sein, dass dein*e Arbeitgeber*in bestreitet, dass du für sie/ihn gearbeitet hast. Dann musst du versuchen, zu beweisen, wann und wie lange dein Arbeitsverhältnis bestand. Das geht am besten, wenn du Zeuginnen/Zeugen, Unterlagen, Handynachrichten oder Fotos hast. Damit kannst du nachweisen, dass du gearbeitet hast. Am besten schreibst du dir jeden Tag deine Arbeitszeiten selbst auf!
Beachte: Auch wenn du vor Gericht Erfolg hast, kann das trotzdem negative Folgen für dich haben.
Wenn du vor Gericht gehst, kann der/die Richter*in Verstöße gegen Gesetze an die zuständigen Behörden melden. Es kann passieren, dass ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird. Das wird an deutschen Gerichten unterschiedlich geregelt. Das kann passieren, wenn du gearbeitet hast und gleichzeitig Leistungen von einer Behörde erhalten hast, (wie dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit) und das nicht gemeldet hast. Das kann auch passieren, wenn du ohne die notwendige Arbeitserlaubnis gearbeitet hast.
Wichtig: Wenn dein*e Arbeitgeber*in deinen Lohn nicht zahlt, du aber nicht angemeldet/ohne Erlaubnis arbeitest, wende dich immer an deine Beratungsstelle von Faire Integration! Wir beraten und unterstützen dich dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.