Von einer Insolvenz spricht man, wenn einer der folgenden Insolvenzgründe vorliegt: Dein*e Arbeitgeber*in/Firma
- kann deinen Lohn und den deiner Kolleg*innen nicht mehr zahlen
- die fälligen Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel die Lohnzahlungen) nicht mehr erfüllen,
- ist von Zahlungsunfähigkeit bedroht,
- hat Schulden gemacht
Wenn dein*e Arbeitgeber*in Insolvenz anmeldet, wird er dich auch informieren. Meistens kommt die/der vorläufige Insolvenzverwalter*in dann in den Betrieb und teilt allen den Insolvenzantrag mit. Wenn dein*e Arbeitgeber*in deinen Lohn nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig bezahlt, ist das ein Hinweis auf eine mögliche Insolvenz. Deinen fehlenden Lohn musst du schriftlich (E-Mail) bei der/dem Arbeitgeber*in einfordern.
Wenn dein*e Arbeitgeber*in zwei Monatslöhne nicht bezahlt hat, kannst du sie/ihn schriftlich mit einer Frist zur Zahlung auffordern und ankündigen, dass du bei Nichtzahlung nicht mehr zur Arbeit kommst.
Hat dein*e Arbeitgeber*in dir 3 Monatslöhne nicht bezahlt, obwohl du sie/ihn bereits abgemahnt hast, kannst du fristlos kündigen und dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Vorher solltest du dich aber unbedingt bei deiner Beratungsstelle von Faire Integration beraten lassen!