Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Mutterschutz & Elternzeit

Was bedeutet Mutterschutz?

Es gibt Regeln im Gesetz zum Mutterschutz. Diese Regeln sollen die Gesundheit von schwangeren und stillenden Arbeitnehmer*innen schützen und verhindern, dass ihnen wegen der Schwangerschaft gekündigt wird.

Wenn du schwanger bist, gelten diese Regeln für dich:

  • Du darfst nur zu eingeschränkten Zeiten arbeiten (von 6 Uhr bis 20 Uhr, nur in Ausnahmefällen kann deine Arbeitszeit davon abweichen).

  • Du darfst nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten (am Wochenende nur mit deiner Zustimmung).

  • Du darfst Arbeit, die die Schwangerschaft gefährdet, nicht ausüben.

  • Du darfst auch während der Arbeitszeit zu Vorsorgeuntersuchungen gehen. Dafür musst du frei bekommen und dir darf kein Geld abgezogen werden.

  • Arbeitsverbot: Arbeitgeber*innen müssen die Gesundheit der schwangeren/stillenden Person schützen. Er/sie muss die Arbeitsbedingungen verbessern, wenn sie ein Risiko für die Gesundheit sind. Wenn das nicht geht, muss die Person einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen bekommen, durch den die Gesundheit nicht gefährdet ist.  Ist auch das nicht möglich, darf der/die Arbeitgeber*in die Person nicht weiter beschäftigen.

Schutzfrist für Schwangere

Für dich als Schwangere gilt eine Schutzfrist. Sobald Arbeitgeber*innen von deiner Schwangerschaft wissen, müssen sie die Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz umsetzen. Außerdem darf dir nur in wenigen Ausnahmen gekündigt werden.  Das geht beispielsweise nur, wenn du schwanger eine Straftat begehst.

Du musst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Es darf nicht von dir verlangt werden, dass du in der Zeit weiterarbeitest. Nach einer Geburt darfst du mindestens 8 Wochen nicht arbeiten.
Diese Frist kann sich auf 12 Wochen verlängern, wenn du eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt (Zwillinge, Drillinge) hattest oder dein Baby eine Behinderung hat.

Von der Schutzfrist gibt es Ausnahmen:

  • Schwangerschaftsabbruch
  • Fehlgeburt
  • Totgeburt
     
Wann gilt der Mutterschutz für dich? Was bedeutet das?

Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Es ist egal, ob du als Frau lebst oder nicht, der Mutterschutz gilt für alle schwangeren Arbeitnehmer*innen.

Das Gesetz gilt für alle Formen von Beschäftigungsverhältnissen:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Mini-Job
  • Praktikum
  • Ausbildung
  • Leiharbeit

Wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist, gilt der Mutterschutz nur so lange, wie das Beschäftigungsverhältnis besteht. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht wegen einer Schwangerschaft verlängert. Während der Mutterschutzfrist darfst du nicht abgeschoben werden, egal ob du arbeitest oder nicht. Wenn dein*e Arbeitgeber*in sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält, solltest du dich beraten lassen!
 

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz nicht?
  • Selbstständige
  • Nicht berufstätige Frauen
Der Kündigungsschutz gilt in der Schwangerschaft:
  • während der gesamten Schwangerschaft ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrages
  • in den ersten 4 Monaten nach der Geburt
  • in den ersten 4 Monaten nach einer Fehlgeburt (wenn diese nach der 12. Schwangerschaftswoche passiert)

Der Kündigungsschutz wirkt, wenn dein*e Arbeitgeber*in zum Zeitpunkt der Kündigung von deiner Schwangerschaft weiß. Weiß er/sie nichts davon und kündigt dir, hast du 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, um ihn/sie über die Schwangerschaft zu informieren.

Eine Kündigung während der Schwangerschaft oder Stillzeit ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die schwangere Person am Arbeitsplatz Straftaten begeht. Oder wenn dein*e Arbeitgeber*in nicht gewusst hat, dass du schwanger bist.

Was ist Mutterschaftsgeld und wie bekommst du es?

Während der Zeit des Mutterschutzes kannst du Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. Das geht frühestens 7 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin.  Dafür brauchst du eine ärztliche Bescheinigung. Mutterschaftsgeld bekommen nur Personen, die am ersten Tag der Mutterschutzfrist gesetzlich krankenversichert waren und einen Anspruch auf Krankengeld hatten. Während du im Mutterschutz bist, zahlt die Krankenkasse dir das Mutterschaftsgeld. Das sind maximal 13 Euro pro Tag.

Wenn du einen Minijob hast und familienversichert bist, musst du das Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle beantragen. Es beträgt dann höchstens 210 Euro im Monat. Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, erhältst du zusätzlich Geld von deiner*m Arbeitgeber*in. Der Arbeitgeberzuschuss soll zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Ausfall des normalen Gehalts ausgleichen.

Nicht alle Personen erhalten den Arbeitgeberzuschuss, auch wenn sie während der Mutterschutzfrist zu Hause bleiben und daher kein Gehalt bekommen. Einige bekommen nur das Mutterschaftsgeld. Keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen:

  • Studierende
  • Personen mit Minijob
  • Personen in Rente

Manchmal darf eine schwangere Person aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten, noch bevor die Schutzfrist einsetzt. In diesen Fällen zahlt der/die Arbeitgeber*in einen Mutterschutzlohn. Der Mutterschutzlohn entspricht dem durchschnittlichen Gehalt (vor Steuern/Brutto) der letzten 3 Monate, bevor du schwanger wurdest. Arbeitgeber*innen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkasse gibt den Arbeitgeber*innen das Geld für den Mutterschutzlohn.
 

Musst du deinem*r Chef/Chefin sagen, dass du schwanger bist?

Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft musst du nicht sagen, dass du schwanger bist. Wenn du direkt danach gefragt wirst, darfst du lügen. Hat dein Job begonnen und du bist stabil (ab der 12. Woche) solltest du deine*m Arbeitgeber*in sagen, dass du schwanger bist. Dein*e Arbeitgeber*in kann einen ärztlichen Nachweis für die Schwangerschaft verlangen.

Sobald dein*e Arbeitgeber*in von der Schwangerschaft weiß, muss er/sie dafür sorgen, dass die Gesundheit der Schwangeren möglichst gut geschützt ist. Die Krankenkasse kann dir erklären, welche Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind. Personen sind während der Mutterschutzfrist besonders stark vor einer Kündigung geschützt.
Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Schwangerschaft und endet 4 Monate nach der Geburt.

Wenn dir gekündigt wird und dein*e Arbeitgeber*in nichts von deiner Schwangerschaft weiß, musst du ihn/sie innerhalb von 2 Wochen über die Schwangerschaft informieren.
 

Was bedeutet Elternzeit?

Wenn du kleine Kinder hast, kannst du für einige Monate oder Jahre weniger Stunden arbeiten oder eine Pause machen. Dazu kannst du Elternzeit beantragen. Auch Väter können Elternzeit beantragen!


Wichtig ist, dass die Person das Kind selbst betreut oder mit einem Kind in einem Haushalt lebt.


Wenn du Elternzeit beantragst, musst du deine*n Arbeitgeber*in darüber informieren, dass du während der geplanten Elternzeit entweder gar nicht oder maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten willst. Die Elternzeit kann maximal 3 Jahre dauern.

Elternzeit muss immer bei dem/der Arbeitgeber*in beantragt werden. Dafür gelten bestimmte Fristen:

  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes: Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vorher (Beginn der Elternzeit) angemeldet werden.
  • Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes: Die Elternzeit muss spätestens 13 Wochen vorher (Beginn der Elternzeit) angemeldet werden.   
     
Muss dein*e Arbeitgeber*in zustimmen?

Nein: Wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen wird, ist keine Zustimmung des/der Arbeitgeber*in notwendig.

Ja: Wenn ein Teil der Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen wird, ist eine Zustimmung des/der Arbeitgeber*in notwendig.

Alle Personen, die am Anfang der Elternzeit einen Job haben, können Elternzeit beantragen.  Dazu gehören auch:

  • Personen mit einem Mini-Job
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Studierende in einem Nebenjob
  • Auszubildende
     
Elterngeld beantragen

Während der Elternzeit zahlt der/die Arbeitgeber*in kein Gehalt. Daher können Eltern Elterngeld beantragen. Das soll das fehlende Geld wieder ausgleichen.

Für den Antrag auf Elterngeld gibt es bestimmte Regeln:

  • Du musst in Deutschland leben.
  • Du wohnst mit dem Kind zusammen.
  • Du betreust das Kind selbst. Es kann auch das Kind deines*r Partners*in oder ein Adoptivkind sein.
  • Du arbeitest nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche.

Für den Antrag musst du ein Formular ausfüllen. Das Formular und die Originalbescheinigungen musst du dann an die Elterngeldstelle per Post schicken oder persönlich vorbeibringen. Die Elterngeldstelle kann dir auch dabei helfen, den Antrag auszufüllen.

Es gibt drei Arten von Elterngeld:

  • Elterngeld
  • Elterngeld Plus
  • und den Partnerschaftsbonus.  

Elterngeld Plus ist halb so viel Geld wie Elterngeld. Du kannst Elterngeld Plus aber doppelt so lange bekommen. Dein*e Partner*in kann zusätzlich 2 Monate Elterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus beziehen.


Beachte: In manchen Bundesländern kann man den Antrag auf Elterngeld auch digital stellen. 


 

Elterngeld ohne Elternzeit

Für Elterngeld musst du nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Du darfst aber nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, solange du Elterngeld bekommst. Du kannst online berechnen, wieviel Elterngeld du bekommen kannst. Dafür gibt es den Elterngeldrechner.


Beachte: Für Eltern mit einem nicht-deutschem Pass gelten besondere Regeln.


Ob du Elterngeld bekommst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus ab.

Personen mit diesem Aufenthaltsstatus können Elterngeld beantragen:

  • Niederlassungs-Erlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Blaue Karte EU, ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtiget oder berechtigt haben 

Es gibt weitere Einschränkungen. Lasse dich am besten von einer Elterngeldstelle in der Nähe beraten.

Personen mit diesem Aufenthaltsstatus können kein Elterngeld beantragen:

  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung
  • Aus- oder Weiterbildung in Deutschland

Beachte: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hast du ein Recht auf Elterngeld. Du musst keine negativen Folgen für deinen Aufenthaltsstatus befürchten.


Du kannst auch Elternzeit und Elterngeld beantragen für:

  • Adoptivkinder
  • Pflegekinder
  • Stief-Kinder (hier musst du mit einem leiblichen Eltern-Teil des Kindes verheiratet sein)
Wie viel Geld bekommst du beim Elterngeld?

Wie viel Geld du beim Elterngeld bekommst, hängt davon ab, wieviel Geld du vor der Geburt verdient hast. Das Basis-Elterngeld ist normalerweise 65 % deines Gehalts (nach Steuern, das heißt „Netto“).

Elterngeld, wenn man arbeitslos ist:

Den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld oder 150 Euro Elterngeld-Plus kannst du auch bekommen, wenn du bisher kein Einkommen hattest (arbeitslos warst).

Besondere Regelung für Eltern mit wenig Geld

Wenn du vor der Geburt des Kindes zwischen 1.200 und 1.240 Euro pro Monat netto verdient hast, bekommst du etwas mehr Elterngeld. Statt 65 % kannst du bis zu 67 % erhalten.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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