Es gibt Regeln im Gesetz zum Mutterschutz. Diese Regeln sollen die Gesundheit von schwangeren und stillenden Arbeitnehmer*innen schützen und verhindern, dass ihnen wegen der Schwangerschaft gekündigt wird.
Wenn du schwanger bist, gelten diese Regeln für dich:
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Du darfst nur zu eingeschränkten Zeiten arbeiten (von 6 Uhr bis 20 Uhr, nur in Ausnahmefällen kann deine Arbeitszeit davon abweichen).
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Du darfst nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten (am Wochenende nur mit deiner Zustimmung).
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Du darfst Arbeit, die die Schwangerschaft gefährdet, nicht ausüben.
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Du darfst auch während der Arbeitszeit zu Vorsorgeuntersuchungen gehen. Dafür musst du frei bekommen und dir darf kein Geld abgezogen werden.
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Arbeitsverbot: Arbeitgeber*innen müssen die Gesundheit der schwangeren/stillenden Person schützen. Er/sie muss die Arbeitsbedingungen verbessern, wenn sie ein Risiko für die Gesundheit sind. Wenn das nicht geht, muss die Person einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen bekommen, durch den die Gesundheit nicht gefährdet ist. Ist auch das nicht möglich, darf der/die Arbeitgeber*in die Person nicht weiter beschäftigen.