In einem Minijob darfst du maximal 538 Euro (brutto) im Monat verdienen. Du arbeitest relativ wenige Stunden im Monat. Der Minijob wird auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt.
Als Arbeitnehmer*in musst du bei einem Minijob keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Einkommenssteuer zahlen. Dadurch bleibt dir der volle Lohn erhalten. Du zahlst nur einen geringen Anteil in die Rentenversicherung ein. Du kannst dich auch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Beachte: Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Branchenmindestlöhne, also Mindestlöhne, die für alle Beschäftigten bestimmter Branchen gelten, gelten auch für Minijobs. Diese Branchenmindestlöhne sind immer höher als der gesetzliche Mindestlohn.
Wenn du einen Minijob beginnst, muss dein*e Arbeitgeber*in dich bei der Minijobzentrale anmelden. Das gilt immer, egal ob du in einer Firma oder in einem Privathaushalt arbeitest. Bist du dir unsicher, ob du angemeldet bist, kannst du bei der Minijobzentrale nachfragen. Über deine Sozialversicherungsnummer kann die Minijobzentrale feststellen, ob du angemeldet bist. Wenn du nicht angemeldet wurdest, kannst du entscheiden, ob du der Minijobzentrale die Informationen zu deiner*m Arbeitgeber*in gibst. Die Minijobzentrale kann den/die Arbeitgeber*in anschreiben und dazu auffordern, dich anzumelden.