In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen im Jahr: 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist festgelegt, wieviel Urlaub du bekommst. Weniger Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht vereinbart werden.
Nach 6 Monaten in dem Beschäftigungsverhältnis hast du vollen Urlaubsanspruch (vom ganzen Arbeitsjahr). Davor hast du einen Teilurlaubsanspruch: Der wird nach der Zahl deiner Urlaubstage pro Jahr und der Dauer deiner Beschäftigung (Monate) berechnet.
Deinen Urlaub musst du in dem Jahr nehmen, in dem du gearbeitet hast. Wenn du in einem Jahr deinen Urlaub wegen dringender betrieblicher Gründe oder aus persönlichen Gründen nicht nehmen konntest, kannst du den Urlaub noch im nächsten Jahr, bis zum 31. März nehmen. Am Ende des Jahres muss dein*e Arbeitgeber*in dir sagen, wie viele Urlaubstage du noch hast und dich dazu auffordern, sie zu nehmen. Wenn er/sie das nicht tut, bleiben die Urlaubstage trotzdem bestehen und du musst sie im nächsten Jahr nehmen.