Hier bekommst du Hilfe, wenn dir der Mindestlohn oder der Branchenmindestlohn nicht gezahlt wird:
Wenn der gesetzliche Mindestlohn oder ein Branchenmindestlohn aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nicht gezahlt wird, kannst du dich dagegen wehren. Du kannst dein Recht vor Gericht einklagen. Gewerkschaften haben zum Beispiel einen eigenen Rechtsschutz mit Anwälten/Anwältinnen. Diese unterstützen dich, wenn du Mitglied in der Gewerkschaft bist. Es gibt die Möglichkeit, den/die Arbeitgeber*in beim Zoll zu melden. Das kann für den/die Arbeitgeber*in eine hohe Geldstrafe bedeuten. Der Zoll hilft dir aber nicht deinen Lohn zu bekommen.
Um den gesetzlichen Mindestlohn vor Gericht einzuklagen, gibt es eine Frist im Gesetz von 3 Jahren. Bei Branchenmindestlöhnen ist die Geltendmachungsfrist in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt. Sie ist auf mindestens 6 Monate festgelegt (§ 9 S. 3 AEntG).
Beachte: Wenn du dir unsicher bist, ob du richtig bezahlt wurdest, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration! Auch für den Fall, dass du vor Gericht gehen willst, solltest du dich vorher beraten lassen.
Du solltest deine Arbeitsstunden immer aufschreiben, denn: Wenn weniger Stunden bezahlt werden, als tatsächlich gearbeitet wurden, kann das zum Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn führen. Daher ist es wichtig, dass du deine Stunden immer aufschreibst. Deine Stundendokumentation hilft, die gearbeiteten Stunden nachzuweisen und dann den korrekten Lohn einzufordern.