Ein Betriebsrat besteht aus Mitarbeitenden, die sich von allen Mitarbeitenden wählen lassen. Als Betriebsrat vertreten sie dann die Interessen aller Mitarbeitenden gegenüber dem/der Arbeitgeber*in. Ein Betriebsrat kann laut Gesetz in allen Betrieben gegründet werden, die mehr als 5 Beschäftigte haben. Zur Gründung müssen die Mitarbeitenden selbst einen Betriebsrat vorschlagen und andere Mitarbeitende zur Wahl oder für das Amt motivieren.
Im öffentlichen Dienst nennt man die gewählten Mitarbeitenden dann Personalrat. Ein Personalrat wird in allen Dienststellen ab 5 Beschäftigen gewählt. Je mehr Beschäftigte es dort gibt, desto mehr Personen sind im Personalrat. Für einen Personalrat gelten ähnliche Regeln wie für einen Betriebsrat. Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Rechte von Personalräten sind im Personalvertretungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt.
In einem Unternehmen mit Betriebs-/Personalrat haben die Beschäftigten mehr Rechte und können besser mitentscheiden.