In folgenden Branchen gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge:
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem II. oder III. Buch Sozialgesetzbuch
- Bauhauptgewerbe
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerke
- Gebäudereinigung
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Pflegebranche
- Schornsteinfeger
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
- Zeitarbeitsbranche
In diesen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind auch die Branchenmindestlöhne festgelegt, die für alle Arbeitgeber*innen und alle Arbeitnehmer*innen der jeweiligen Branche in ganz Deutschland gelten.
Hier findest du eine aktuelle Übersicht der Branchenmindestlöhne:
www.zoll.de > Privatpersonen > Arbeit > Übersicht Branchen-Mindestlöhne