Mobbing am Arbeitsplatz ist erstmal nicht strafbar. Es gibt aber Handlungen, die strafbar sind und die du anzeigen kannst. Zum Beispiel:
- Sexuelle Belästigung – zum Beispiel, wenn jemand sich dir immer wieder nähert oder dich berührt (gegen deinen Willen).
- Körperverletzung – zum Beispiel, wenn du durch Mobbing erkrankst und ein Arzt/eine Ärztin das bescheinigt.
- Verleumdung – zum Beispiel, wenn über eine Person absichtlich Lügen erzählt werden.
- Nötigung – zum Beispiel, wenn man zu etwas gezwungen wird, was man nicht machen will oder kann.
- Beleidigung – zum Beispiel, wenn man beschimpft wird.
Es ist hilfreich, wenn du Beweise für die Straftaten hast, zum Beispiel SMS, WhatsApp-Nachrichten oder Zeugen. Wende dich bei Mobbing auf jeden Fall an deine Beratungsstelle von Faire Integration!