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FAQ – Arbeitsrechte & Arbeitsgerichte

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die man abschließt, damit diese die Kosten bei einer juristischen Streitigkeit übernimmt. Man muss jeden Monat einen Betrag an eine Versicherung zahlen. Wenn es dann zu einer juristischen Streitigkeit kommt, kann die Versicherung die Kosten dafür übernehmen. Du solltest darauf achten, welche Kosten bei der jeweiligen Versicherung übernommen werden und welche Rechtsgebiete versichert sind.   Arbeitsrecht wird nicht immer von den Versicherungen abgedeckt. Du solltest klären, ob deine Versicherung den Fall übernimmt.

Was sind die Aufgaben von Arbeitsgerichten?

Das Arbeitsgericht kümmert sich um Streitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug. Das sind meistens Situationen zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen oder zwischen Tarifparteien. Das Arbeitsgericht ist ein Zivilgericht mit besonderen Zuständigkeiten. Das Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht wird durch die Einreichung einer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingeleitet. Die Klage kann jede*r einreichen. Meistens macht das der Anwalt/die Anwältin. 

Was sind die Aufgaben des Anwalts/der Anwältin?

Es ist wichtig zu wissen, dass vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang herrscht. Das bedeutet, du kannst den Gütetermin und den Kammertermin auch ohne Anwalt/Anwältin machen. Es bleibt deine Entscheidung, ob du einen Anwalt/eine Anwältin mit der Sache beauftragen möchtest oder nicht!

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du sie fragen, ob sie den Fall übernimmt. Erst dann solltest du eine Anwalt/eine Anwältin beauftragen.

Ein Anwalt/eine Anwältin macht einen Termin mit dir, um deinen Fall zu besprechen. Zu dem Termin musst du alle Unterlagen mitbringen, wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und andere Unterlagen. Der Anwalt/die Anwältin prüft diese Unterlagen. Dann kann er/sie vorschlagen, ob dein Fall außergerichtlich oder gerichtlich geklärt werden soll. Außergerichtliche Klärungen sind zum Beispiel die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, Formulierungen von Geltendmachungen und Ähnliches.

Wenn der Anwalt/die Anwältin dir rät, eine Klage einzureichen, vertritt er/sie dich auch vor Gericht. Wenn es zu einem Gütetermin kommt, begleitet er/sie dich und vertritt dich vor der Gegenseite. Neben einem Anwalt/einer Anwältin sind auch weitere Personen vor dem Arbeitsgericht als Prozessvertreter*innen zugelassen, wie zum Beispiel Gewerkschaften.

Prozesskosten zurückzahlen

Wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt wird, bist du von der Zahlung der Verfahrenskosten befreit.
Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der Prozesskostenhilfe prüfen, wie deine Einkommenssituation (wie viel du verdienst) aussieht. Du musst dem Arbeitsgericht vier Jahre lang nach Abschluss des Verfahrens von allein mitteilen, ob sich dein Einkommen um mehr als 100 Euro verbessert hat.

Auch Wohnungswechsel musst du dem Arbeitsgericht mitteilen. Wenn du also nach dem Prozess mehr Geld verdienst, wird das Arbeitsgericht ggf. auf dich zukommen und du musst die Prozesskosten zurückzahlen. Es kann sein, dass Prozesskostenhilfe entweder in Raten, ganz, teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden muss. Das Gericht kann auch von sich aus Überprüfungen vornehmen und dich auffordern, deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen.


Beachte: Wenn du einen Prozess in der zweiten Instanz verlierst, musst du auch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Das ist nicht in der Prozesskostenhilfe enthalten.


 

Was bedeutet Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe ist eine Art staatliches Darlehen (geliehenes Geld) für Personen mit geringem Einkommen (wenig Geld), das für entstandene Prozesskosten in einem Rechtsstreit genutzt wird. Die Prozesskostenhilfe soll Menschen unterstützen, die ein Gerichtsverfahren durchführen müssen, die Kosten aber selbst nicht übernehmen können.  Es ist also eine finanzielle Hilfe für Menschen mit wenig Geld.

In der Regel sind das Rentner, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen und Empfänger*innen von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei muss das Vermögen unter 5.000 Euro liegen. Es muss bei der Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg geben. Das heißt, der Richter muss glauben, dass du deine Klage gewinnen wirst. Nur dann können die Kosten übernommen werden. Prozesskostenhilfe wird in der Regel von einem Anwalt/einer Anwältin beantragt, wenn er/sie die Klage erhebt.  Der Antrag kann vor oder nach der Klageerhebung gestellt werden. Es wird geprüft, ob der/die Antragsteller*in wirtschaftlich bedürftig ist (wenig Geld hat). Das wird mit der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ermittelt.

Diese Unterlagen musst du dem Antrag hinzufügen:

  • Ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis, Reisepass, …)

  • Einen aktuellen Einkommensnachweis und den von deinem*r Ehepartner*in (zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über den Bezug von Arbeitslosengeld)

  • Ggf. einen Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen

  • Ggf. Nachweise über andere monatliche Zahlungsverpflichtungen

  • Deine Kontoauszüge der letzten drei Monate

  • Deinen aktuellen Mietvertrag und einen Nachweis über Heizungs- oder Stromkosten

  • Ggf. Unterlagen zu der Sache (z.B. Kündigung, Abmahnung, usw.)

Was ist ein Gütetermin?

Den ersten Termin beim Arbeitsgericht nennt man Gütetermin. Hier kommt es am Ende nicht zu einem Urteil.
Im Gütetermin wird versucht eine Einigung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in zu erzielen. Am Tag der Güteverhandlung treffen sich der/die Arbeitnehmer*in, der/die Arbeitgeber*in, die jeweiligen Anwälte/Anwältinnen (falls vorhanden) und der/die Richter*in.

Dieser Termin ist öffentlich, auch Publikum ist zugelassen. Es wird über den Fall gesprochen und darüber, ob man einen Kompromiss finden kann.  Das kann eine Zahlung, die Höhe einer Abfindung oder ähnliches sein.
Wenn es zu einer Einigung kommt, wird die Entscheidung aufgeschrieben und dem/der Arbeitgeber*in und dem/der Arbeitnehmer*in zugeschickt. Das nennt man Vergleich. Dann ist das Verfahren beendet.

Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht auch noch einen zweiten Gütetermin machen, wenn die Chance besteht, dass es dann zu einer Einigung kommt. Wenn immer noch keine Einigung möglich ist, folgt ein Kammertermin (es kann auch mehrere Kammertermine geben). Auch hier kann es noch zu einem Vergleich kommen. Ist das nicht der Fall, kommt das Arbeitsgericht zu einem Urteil.

Auch in der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wurde. Die Gerichtskosten werden von der Partei übernommen, die verloren hat. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) muss die Partei, die im Prozess verliert, alle Kosten einschließlich der Kosten der anderen Partei übernehmen.

Die Höhe der Kosten richten sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Das Arbeitsgericht setzt im Urteil den Streitwert fest.  Ist der Streitwert bestimmt, können die Gerichtskosten und Anwaltskosten berechnet werden. Die Gerichtskosten sind immer erst am Ende einer Instanz fällig. Vorschüsse müssen nicht bezahlt werden.


Hinweis: Wenn du Fragen zu Kosten oder dem Gerichtsverfahren hast, lasse dich von deiner Beratungsstelle von Faire Integration beraten!



 

Wie viel kostet ein Arbeitsgerichtsprozess?

Die Kosten der Prozesse vor den Arbeitsgerichten setzen sich aus Anwaltskosten (falls ein Anwalt/eine Anwältin beauftragt wird) und den Gerichtskosten zusammen. Wenn sich die Parteien während eines Gütetermins in einem Vergleich einig werden oder die Klage vor der Stellung der Anträge zurückgenommen wird, fallen keine Gerichtskosten an. Anwaltskosten muss jede Partei selbst zahlen.

Was ist ein Beratungsschein und wie bekommt man ihn?

Der Beratungsschein für Beratungshilfe ist für Personen mit wenig Geld (geringem Einkommen). Der Schein gibt diesen Personen die Chance, für wenig Geld eine Beratung eines Anwalts/einer Anwältin zu bekommen. Neben einer einfachen Beratung, kann auch eine anwaltliche Vertretung im außergerichtlichen Bereich erfolgen (Geltendmachung, Vergleichsabschlüsse etc.).

Dafür gibt es gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen. Rentner*innen, Arbeitslose, Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erfüllen in der Regel diese Voraussetzung.
Personen, die eine ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten würden, können auch einen Beratungsschein bekommen. Wenn du mit einem Beratungsschein zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin gehst, musst du ihm/ihr höchstens eine Gebühr von 15 Euro zahlen. Die restlichen Gebühren bekommt er/sie vom Staat.

Der Antrag auf Beratungshilfe kann schriftlich per Formular oder mündlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Für dich ist das Amtsgericht zuständig, das in dem Bezirk liegt, in dem dein Hauptwohnsitz ist.
Wenn du einen Beratungsschein beantragen möchtest, ist es hilfreich, vorher telefonisch beim Amtsgericht nachzufragen, welche notwendigen Unterlagen du brauchst und die Öffnungszeiten zu kennen.
Du solltest vorher das Antragsformular auf Bewilligung von Beratungshilfe ausgefüllt haben.


Das findest du hier: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf


Zusammen mit dem Formular und den notwendigen Unterlagen gehst du zur Rechtsantragsstelle. Dort werden die Bewilligungsvoraussetzungen geprüft. Hier gibt man dir dann eventuell den Beratungshilfeschein (wenn die Prüfung positiv ausfällt).

Meistens dauert es 2 Wochen bist du den Beratungsschein bekommst. Für jede außergerichtliche Angelegenheit stellt das Gericht nur einmal einen Beratungsschein aus. Das Beratungshilfeverfahren beim zuständigen Amtsgericht ist für dich kostenlos.

Die Beratungshilfe kann auch nach der Beratung durch den Anwalt/die Anwältin beantragt werden. Hierbei ist riskant, dass der Antrag nicht bewilligt wird und du dann das Geld für den Anwalt/die Anwältin selbst zahlen musst. Wenn du vor Beantragung eines Beratungsscheins sichergehen willst, dass dieser bewilligt wird, kannst du das mit Hilfe eines Prozesskostenhilferechners errechnen: 


www.pkh-rechner.de


Wer ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten würde, kann auch einen Beratungshilfeschein bekommen. Darüber hinaus darf es keine andere Möglichkeit der kostenlosen Beratung/Vertretung in der außergerichtlichen Angelegenheit geben (zum Beispiel durch Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das zuständige Amtsgericht für die gleiche Angelegenheit noch keinen Beratungsschein für Beratungshilfe bewilligt oder abgelehnt hat. 

Wie du den Beratungsschein beantragst:

Wenn du bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht den Beratungsschein beantragen willst, musst du diese Unterlagen mitbringen:

  • Ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis, Reisepass, …)

  • Deinen aktuellen Einkommensnachweis und den von deinem*r Ehepartner*in (zum Beispiel Lohnabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter)

  • Ggf. einen Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen

  • Ggf. Nachweise über andere monatliche Zahlungsverpflichtungen

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

  • Deinen aktuellen Mietvertrag und einen Nachweis über Heizungs- oder Stromkosten

  • Ggf. Unterlagen zu der Sache (zum Beispiel Kündigung, Abmahnung, usw.)

Wenn dein Beratungsschein bewilligt wurde, kannst du damit zu einem Anwalt/deiner Anwältin gehen. Grundsätzlich sind Anwälte/Anwältinnen verpflichtet, Mandanten/Mandantinnen mit bewilligter Beratungshilfe zu übernehmen. Wenn ein Anwalt/eine Anwältin überlastet ist oder das Verhalten des Mandanten/der Mandantin nicht gut ist, kann sie/er den Auftrag ablehnen. Bevor du einen Termin machst, solltest du den Anwalt/die Anwältin immer informieren, dass du einen Beratungsschein hast.
 

Anwalt / Anwältin

Du kannst dich auch immer an einen Anwalt/eine Anwältin wenden, der/die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig ist. Wenn du einen Anwalt/eine Anwältin brauchst, solltest du wissen, dass Anwälte/Anwältinnen bezahlt werden müssen. Die Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt. Für Menschen mit wenig Geld, (Einkommen) gibt es auch die Möglichkeit für wenig Geld eine Beratung bei einem/einer Anwalt/Anwältin zu bekommen. Das passiert mit Hilfe des Beratungshilfescheins.

Hast du eine Frage zum Arbeitsrecht, wende dich an eine Beratungsstelle von Faire Integration.

Die Beratungsstellen beraten dich kostenlos und auf Wunsch anonym. Du kannst Fragen zu vielen Themen stellen, zum Beispiel zu deinem Arbeitsvertrag, deiner Lohnabrechnung, Arbeitsbedingungen oder Bezahlung.

Gewerkschaften bieten auch Beratungsmöglichkeiten zum Arbeitsrecht. Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, hilft dir die Gewerkschaft und bietet dir Rechtshilfe und Vertretung in einem Rechtsstreit an.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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